Wie wichtig ist eine Gebäudeversicherung für Neubauobjekte 18.06.2019
Für jeden Bauherrn ist dies immer mit einer großen Investition und hohen Kosten verbunden. Doch die wenigsten Bauherren sind sich darüber im Klaren, dass sie nicht erst nach der Fertigstellung des Neubaus die Verantwortung tragen, wenn es wider erwartend zu Schäden kommt. Tatsächlich ist jedoch der Bauherr bereits in der Haftung, wenn der erste Spatenstich erfolgt. Über eine gute Gebäudeversicherung sollte daher bereits in der Planungsphase nachgedacht werden.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
Eine Gebäude- oder auch Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für alle Eigentümer. Doch auch Bauherren sollten auf diese Versicherung nicht verzichten, denn im Schadenfall rund um Gebäude und Neubauobjekte, können die Kosten von beträchtlicher Höhe sein und dem Bauherrn ohne Absicherung unter Umständen den finanziellen Ruin bescheren. Gebäudeversicherungen sichern Immobilienbesitzer bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Im Schadenfall werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die Kosten für Reparaturen oder einen Wiederaufbau übernommen. Ereignen sich Unfälle Dritter im Zusammenhang mit dem Gebäude, haftet der Immobilienbesitzer. Deshalb sind Schadensforderungen, die sich durch Unfälle ergeben, ebenfalls mit versichert.
Basis-Schutz oder erweiterter Versicherungsschutz?
Die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in jedem Basis-Schutz enthalten. Je nach Tarif können die einzelnen Schadensursachen jedoch mehr oder weniger umfangreich gestaltet sein. So sind etwa in der Feuerversicherung in aller Regel Schäden versichert die durch Brand, Blitzschlag und Explosion entstehen. Die Feuerversicherung kann jedoch darüber hinaus auch Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden bieten. Um den individuell benötigten Versicherungsschutz zu finden, ist es vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung daher immer sinnvoll die Angebote von verschiedenen Anbietern zu vergleichen.
Bei nahezu allen Anbietern kann in die Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz bei Elementarschäden eingeschlossen werden. Elementarschäden können zum Beispiel durch Überschwemmung oder Rückstau entstehen. Auch Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie durch Schneedruck und Lawinen können in der Elementarversicherung enthalten sein. Es ist ratsam vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sich den genauen Versicherungsumfang anzuschauen und mehrere Angebote nicht nur in Bezug auf die Versicherungsprämie, sondern auch in Bezug auf den Versicherungsumfang zu vergleichen. Tritt einmal tatsächlich ein Schadensereignis ein, bei dem die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden soll, ist es meist zu spät, wenn der Schaden nicht durch die versicherten Risiken abgedeckt ist.
Ab wann sollte eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden?
Die meisten Gebäudeversicherungen bieten bereits für den Rohbau einen Versicherungsschutz an. Dabei handelt es sich um eine Feuerversicherung. Für Neubauobjekte in der Bauphase ist die Absicherung gegen Feuer besonders wichtig, denn gerade in der Bauphase kann es schnell zu Bränden kommen. Sind die Neubauobjekte fertiggestellt, geht die Feuerrohbauversicherung automatisch in die Wohngebäudeversicherung über, sodass ab Fertigstellung alle Risiken versichert sind. Voraussetzung dafür, dass die normale Wohngebäudeversicherung bereits in der Bauphase Versicherungsschutz bei Feuer bietet, ist der Abschluss der Versicherung bereits zum Baubeginn. Solange sich das Neubauobjekt noch im Bau befindet, entfällt der Versicherungsbeitrag. Erst wenn das Neubauobjekt bezugsfertig ist und die Feuerrohbauversicherung in die vollumfängliche Wohngebäudeversicherung übergeht, endet die beitragsfreie Zeit und die Versicherungsprämie wird fällig.
Rabatte für Neubauten
Viele Versicherungen bieten bei der Wohngebäudeversicherung Rabatte für Neubauobjekte an. Wie hoch dieser Rabatt ist, hängt vom Anbieter ab. Derzeit bieten die Versicherungen Rabatte von 10 % bis zu 50 % an. Die Rabattierung ist so gestaltet, dass sich der gewährte Neubaurabatt jedes Jahr um einige Prozentpunkte reduziert, bis für die Versicherung dann irgendwann der reguläre Tarifbeitrag fällig ist.
Ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung Pflicht?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht dazu eine Wohngebäudeversicherung für Immobilien abzuschließen. Doch wäre es sehr fahrlässig auf diesen Versicherungsschutz zu verzichten. Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer vor Reparatur- und Wiederaufbaukosten nach Schäden, die durch eine der versicherten Gefahren entstehen. Dazu übernimmt die Versicherung Schadenersatzforderungen, die durch Unfälle Dritter entstehen. Brennt zum Beispiel das Gebäude völlig nieder, ist kaum ein Eigentümer finanziell dazu in der Lage den Wiederaufbau aus eigener Tasche zu zahlen. Auch Unfälle können immense Kosten verursachen. So verursachen Unfälle oftmals Behandlungskosten, Rehakosten, Verdienstausfallkosten oder auch Schmerzensgeldansprüche, die die finanziellen Mittel des Eigentümers übersteigen. Zum eigenen Schutz sollte daher kein Eigentümer auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten und das nicht erst, wenn das Gebäude fertiggestellt ist.
Auch wenn eine Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann nicht jeder Eigentümer völlig frei entscheiden, ob eine solche Versicherung für ihn interessant ist. Für finanzierte Neubauobjekte fordern die Kreditinstitute in aller Regel den Nachweis über eine Gebäudeversicherung.